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Kraftfahrzeugversicherung
Die Kraftfahrzeugversicherung (kurz in der Regel Kfz Versicherung genannt) ist die Versicherung fürs Auto. Die Kfz Versicherung gliedert sich in zwei verschiedene Versicherungen, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben – und zwar für jedes motorbetriebene Fahrzeug. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen für Personen- und für Sachschäden.
Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt bei 2,5 Millionen Euro. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme für Sachschäden liegt bei 0,5 Millionen Euro.
Die Kaskoversicherung tritt ein wenn Schäden am eignen Fahrzeug entstanden ist.
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man dabei insgesamt 12 Typklassen. Für die einzelnen Fahrzeugtypen ergeben sich aufgrund der Typklassen zum Teil ganz erhebliche Prämienunterschiede. Dazu beitragen tut auch die Regionalklasse, in die ein Fahrzeug ebenfalls eingestuft ist. Ebenfalls Einfluss auf die Versicherungsprämie hat, ob man nun eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung wählt. Wenn ein Fahrzeug geleast ist, oder aber anderweitig finanziert wurde, so besteht der Leasinggeber, bzw. Kreditgeber in der Regel darauf, dass ein Fahrzeug vollkaskoversichert wird.
Ab 2008 werden viel Fahrzeuge in eine neue Typklasse eingestuft. Hierbei werden erstmals auch Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel das Fahrzeugalter bei Erwerb, sowie Merkmale wieder Nutzeralter und Nutzerkreis, aber auch Wohneigentum. Hintergrund dieser Neubewertung der Typklassen ist es, dass die Unterschiede im Risikoverhalten der Nutzer noch genauer als bisher abgebildet werden sollen. Die Reformierung der Typklassen für Fahrzeuge wird in 2008 bei vielen Versicherungsnehmern nun zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie führen. Durch die Neueinteilung besonders getroffen werden wohl die Fahranfänger. Denn insbesondere Fahranfänger fahren oftmals ältere Gebrauchtwagen.
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